Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für alle Produkte und Dienstleistungen bis auf die Einzelschulung (https://mpu.shopping/produkt/einzelschulung/). Die hierfür geltenden Geschäftsbedingungen finden Sie nach den AGBs.

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Kundenkonto
9. Sachmängelgewährleistung und Garantie
10. Haftung
11. Speicherung des Vertragstextes
12. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen, vMPU-Zentrale e. K., Inhaber: Herr Metin Baran, M. Sc., Kibbelstr. 14, 45127 Essen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.


3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche in den Warenkorb in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche Weiter zur Kasse zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche zahlungspflichtig bestellen gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgen. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.4 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.

3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages. Der Verkäufer kann die Ware oder Dienstleistung jedoch auch vorher liefern.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.5 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.

5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware/Dienstleistung und bei digitalen Produkten mit der Freischaltung und der Rechnungszusendung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

Bei digitalen Produkten, die einen Zugang zu einer Schulung oder ähnliches beinhalten, gilt der durch die Bestellung erworbene Zugang bis zur Teilnahme an einer Prüfung, für dessen Zweck das digitale Produkt erworben wurde, jedoch maximal 2 Jahre. Je nach dem welches Ereignis vorher eintritt erlischt das Recht auf Nutzung des digitalen Produktes. Zu keinem Zeitpunkt über das Eigentum an dem digitalen Produkt.

8. Kundenkonto

8.1 Der Verkäufer kann dem Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung stellen. Innerhalb des Kundenkontos werden den Kunden Informationen über die Bestellungen und ihre beim Verkäufer gespeicherten Kundendaten zur Verfügung gestellt. Die im Kundenkonto gespeicherten Informationen sind nicht öffentlich.

8.2. Um eine Bestellung tätigen zu können, müssen Kunden ein Kundenkonto anlegen. Kunden können eine Bestellung auch als Gast tätigen, ohne ein Kundenkonto anlegen zu müssen.

8.3. Die Kunden sind verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Angaben an Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, soweit dies erforderlich ist (z.B. die geänderte E-Mail-Adresse im Falle eines Wechsels oder die geänderte Postanschrift vor einer Bestellung). Kunden sind für eventuelle Nachteile, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, verantwortlich.

8.4. Das Kundenkonto darf nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften zum Schutz von Rechten Dritter, und nach Maßgabe der AGB des Verkäufers mittels der durch den Verkäufer bereitgestellten Zugriffsmasken und anderen technischen Zugriffsmöglichkeiten genutzt werden. Eine andere Art der Nutzung, insbesondere durch externe Software, wie z.B. Bots oder Crawler, ist untersagt.

8.5. Soweit Kunden innerhalb des Kundenkontos Inhalte oder Informationen (nachfolgend bezeichnet als „Inhalte“) speichern, angeben oder sonst einstellen, sind die Kunden für diese Informationen verantwortlich. Der Verkäufer macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, je nach dem Grad der von den Inhalten ausgehenden Rechtsverletzungsgefahr, insbesondere der Gefahr für Dritte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zu den Maßnahmen, die den Kriterien der Erforderlichkeit, Angemessenheit, Sorgfalt, Objektivität sowie der Zumutbarkeit und den Interessen aller Beteiligten, insbesondere den Grundrechten der Kunden, Rechnung tragen, können die (teilweise) Löschung von Inhalten, Handlungs- und Erklärungsaufforderungen, Verwarnungen und Abmahnungen sowie Hausverbote gehören.

8.6. Kunden können das Kundenkonto jederzeit kündigen. Der Verkäufer kann das Kundenkonto jederzeit mit einer angemessenen Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, kündigen. Die Kündigung muss für den Kunden zumutbar sein. Der Verkäufer behält sich die Kündigung aus außerordentlichen Gründen vor.

8.7. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung stehen das Kundenkonto und die im Kundenkonto gespeicherten Informationen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Daten bei der Kündigung des Kundenkontos zu sichern.

9. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

9.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.

9.4 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.

9.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

9.6 Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

10. Haftung
10.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

10.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

11. Speicherung des Vertragstextes
11.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

11.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

11.3 Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

12.2 Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12.3. Vertragssprache ist deutsch.

12.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Produkt der Einzelschulung (https://mpu.shopping/produkt/einzelschulung/). Sollten sich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen jedoch als lückenhaft, nicht eindeutig o. ä. erweisen, dann gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://mpu-zentrale.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/) für o. erwähnten Punkte. Grundsätzlich gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen vorrangig das Produkt der Einzelschulung und die AGBs nachranging.

1. Die Kosten der Vorbereitung richten sich im Falle der Einzelschulung nach der Anzahl der behördlichen Fragestellungen. Zutreffendes (Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten) ist anzukreuzen. Die erste Fragestellung wird mit 2.142 € inkl. 19 % MwSt. (342 €) berechnet. Für jede weitere Fragestellung kommen 595 € inkl. 19 % MwSt. (95 €) hinzu.

2. Die vMPU-Zentrale e. K. hält sich vollständig von der Organisation einer möglicherweise notwendigen Abstinenz zurück und übernimmt damit keine Verantwortung dafür, ob eine angesetzte Abstinenzdauer oder die kontrollierte Substanz für eine positive Prognose im Rahmen der Begutachtung hinreichend sind. Sollte sich im Rahmen der Vorbereitung die Notwendigkeit der Vorbereitung auf eine weitere Fragestellung ergeben, so wird analog zu diesem Muster pro hinzu gekommener Fragestellung 595 € inkl. MwSt. berechnet. Die Kosten der Vorbereitung in der Gruppenschulung richten sich nach dem ausgewählten Produkt sowie den Zusatzoptionen, die ausgewählt wurden.

Vor der Teilnahme an dem Gruppenkurs müssen sämtliche Kosten inkl. etwaiger Zusatzoptionen bereits entrichtet worden sein. Andernfalls kann die Teilnahme verwehrt werden, sollte diese trotz Rückstände gestattet werden, werden 79 € Verzugsgebühren erhoben. Dem Klienten wird, sofern gewünscht, eingeräumt, die Vergütung für die Leistung nach § 614 BGB nach unserer Leistung der Dienste zu erbringen. Es steht dem Klienten jedoch auch frei, die Zahlungen in monatlichen Raten nach einer gesonderten Konkretisierung zu erbringen oder für einen zusätzlichen Rabatt vollständig sofort zu entrichten. Diese Zahlungsmöglichkeiten sind im Besonderen deshalb alle zulässig, um nicht einen Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 614 BGB zu verwirklichen.

Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er die monatliche Ratenzahlung beginnend mit dem o. g. Datum nach Nr. 1 monatlich bis zum Dritten eines jeden Monats auf das Konto der vMPU-Zentrale e. K., Sparkasse Bochum, Kontonummer: 0019416205, BLZ: 430 500 01 (IBAN: DE21430500010019416205) überweisen oder bar entrichten wird. Der Klient befindet sich folglich nach dem Dritten oder 18ten (sofern der 15. eines jeden Monats als Zahlung vereinbart wurde) eines jeden Monats automatisch in Verzug. Sollte der Klient sich in Verzug befinden, so ist dem Kunden bewusst, dass zum einen der Gesamtbetrag

und zum anderen die Verzinsung der Teilrate bzw. des Gesamtbetrages nach dem Dritten bzw. 18ten des relevanten Monats fällig wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Ratenzahlung unabhängig vom Stand der Vorbereitung erfolgt und im Falle des Verzuges die Vorbereitungsweiterführung bzw. die Teilnahme am Gruppenkurs bis zum Ausgleich der fälligen Schuld eingestellt bzw. verweigert werden kann. Mögliche durch das Pausieren der Vorbereitung und/oder der Abstinenz entstehende Nachteile gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3. Die vMPU-Zentrale e. K. teilt im Falle der Einzelschulung dem Kunden einen/eine Berater/in zu, mit dem die Sitzungszeiten abzusprechen sind. Die vMPU-Zentrale e. K. teilt dem Kunden im Falle der Gruppenschulung die festen Termine für die Gruppenschulung mit. Die Termine können der Internetseite entnommen werden. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein oder nicht stattfinden können, so wird die Teilnahme auf die nächste Gruppenschulung gelegt. Der Klient kann proaktiv beantragen, dass die Teilnahme an einer ferner in der Zukunft liegenden Schulung erfolgen soll, jedoch nur, sofern diese nicht länger als 3 Monate in der Zukunft liegt. Zur entsprechenden Zuteilung in eine andere Gruppe ist die vMPU-Zentrale e. K. nicht verpflichtet.

4. Die Beratungsvereinbarung umfasst im Falle der Einzelschulung kein zeitliches Limit, die Anzahl der Schulungsstunden ist somit unbegrenzt. Der Klient wird stundenunabhängig solange geschult, bis die betreuenden psychologischen Berater davon überzeugt sind, dass der Klient die MPU bestehen würde und der Klienten keine weiteren Fragen mehr hat. Hierbei wird als sicher vorausgesetzt, dass die Abschlussprüfung hinsichtlich unserer Vorbereitungsleistung innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Die Termine werden im gegenseitigen Einvernehmen getroffen. Der Gesamtumfang beinhaltet sämtliche Leistungen, welche die vMPU-Zentrale e. K. mittel oder unmittelbar für den Klienten erledigt. Im Falle der Gruppenschulung umfasst die Beratungsvereinbarung zur Gruppenschulung 12,5 Stunden an zwei Tagen à 6,25 Stunden. Zudem erhält der Klient einen Lernordner zur weitergehenden Vorbereitung auf seine MPU und zum Verfolgen der Gruppenschulungsinhalte.

5. Es wird keine Garantie für das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung gegeben. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, alle in seiner Person liegenden Pflichten, wie z. B. die Abstinenz o. sonstiges regelkonformes Verhalten, lückenlos einzuhalten. Dies beinhaltet auch vereinbarte Termine wahrzunehmen. Bei Verhinderung muss der Termin zur Einzelschulung mind. 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden. Andernfalls entsteht eine Entschädigungspauschale von 50 €, die sofort fällig wird. Auch ist der Kunde verpflichtet, seine zeitlichen Ressourcen so einzuteilen, dass eine angemessene Vorbereitung erfolgen kann. Der Kunde versichert, dass er zur Begutachtung der Fahreignung im Falle der Einzelschulung erst antritt, wenn der Coach ihm positive Erfolgsaussichten bescheinigt. Beim Fehlen oder Versäumen einer Gruppenschulung wird keine weitere Teilnahme gewährt.

6. Der Kunde hat im Falle eines negativen Gutachtens bei der Variante der Einzelschulung das Recht, kostenlos die Begutachtung durch den/die Berater/in analysieren zu lassen und den Grund für das negative Gutachten benannt zu bekommen. Dies gilt nicht für Teilnehmer der Gruppenschulungen.

7. Die Anmeldung bei einer anerkannten Begutachtungsstelle, die Antragsstellung für die Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie alle anderen nötigen (auch organisatorisch) Maßnahmen sind durch den Klienten selbst zu organisieren und die dafür anfallenden Kosten sind selbst zu tragen. Die Organisation kann dabei beispielsweise die Aktenbeschaffung, die Teilnahme an einer Abstinenz, die Beurteilung der Dauer der Abstinenz oder sonstige zur Vorbereitung nötige Sachverhalte umfassen wie bspw. vor- oder nachgelagerte Anträge, Unterlagen, Dokumente, Veranlassungen etc. Demnach ist der Klient für die Einhaltung relevanter Fristen und Termine selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die vMPU-Zentrale e. K. aus dem Selbstverständnis hoher Qualität den Kunden bei der Erledigung o.g. oder anderer Aufgaben unterstützt oder unverbindlich beratend tätig ist. Es kann sich nicht darauf berufen werden, dass infolge etwaiger freiwilliger Unterstützungsleistungen Fehler, Falschberatungen o. ä. aufgetreten seien. Die Beratungsvereinbarung umfasst im inhaltlichen Sinne ausschließlich die Vorbereitung auf die MPU. Ferner prüft die vMPU-Zentrale e. K. nicht die tatsächliche Notwendigkeit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, sodass die Beratungsvereinbarung auch dann gilt, wenn zur Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis keine MPU notwendig war oder nachträglich nicht mehr notwendig wird. Die Gesamtleistung der Vorbereitung gilt spätestens nach der Abschlussprüfung im Falle der Einzelschulung als erbracht. Somit ist die erfolgreiche abschließende Erbringung der Vorbereitungsleistung ausdrücklich unabhängig von der Abstinenz möglich. Sollten infolge einer selbstverschuldeten Verzögerung der Vorbereitung die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Vorbereitungsleistungen wiederholt werden, so sind diese Vorleistungen unter Umständen erneut zu verrechnen. Der Klient erteilt ausdrücklich darüber seine Zustimmung, dass die vMPU-Zentrale e. K. das Gutachten, welches durch eine Begutachtungsstelle erstellt worden ist, einfordern darf. Zu Qualitätszwecken wird ferner gestattet, dass die vMPU-Zentrale e. K. auch nach Abschluss der Vorbereitung die Straßenverkehrsakte des Klienten einsehen und für interne Zwecken verwenden darf.

8. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Beratung durch einen Diplom-Psychologen/in o. ä., dies gilt insbesondere auch dann, wenn die vMPU-Zentrale e. K. freiwillig zwecks Qualitätssicherung eine Sitzung o. Ä. durch einen Diplom-Psychologen/in durchführen lässt. Sollte der Kunde auf die ausnahmslose Vorbereitung durch einen Diplom-Psychologen/in bestehen, so erhöht sich die Beratungsgebühr um 700 € und ist zusätzlich in diese Vereinbarung mit aufzunehmen.

9. Hiermit erklärt der Klient sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die vMPU-Zentrale e. K. seine personenbezogenen Daten und sonstige Daten, die nicht solche sind, die sich ausschließlich auf die Person beziehen, aber als Information der vMPU-Zentrale e. K. durch den Klienten oder Dritten zugänglich gemacht worden sind, speichert und für die Zwecke der Abwicklung der Dienstleistung in jeder nötigen, erdenklichen Art und Weise nutzt. Ebenso genehmigt der Klient ausdrücklich durch seine Unterschrift, dass wir ihn mit allen Kommunikationskanälen, die die vMPU-Zentrale e. K. nutzt, kontaktieren, informieren, bewerben etc. dürfen. Dies schließt die Erteilung sämtlicher Rechte mit ein, welche durch die Nutzung bestimmter Kanäle wie bspw. WhatsApp o. ä. zusätzlich notwendig werden. Wenn also bspw. durch WhatsApp Bilder o. ä. verschickt werden und der Anbieter dieser Plattform durch die Inanspruchnahme dieses Dienstes sich Rechte an diesen Bildern o. ä. einräumt, so bestätigt der Klient durch seine Unterschrift sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise oder mit anderen Vorgehensweisen. Ebenso bestätigt er, dass er das Recht dazu hat uns ein solches Einverständnis zu erteilen. Sollte infolge einer Erlaubnis, die der Klient hätte nicht erteilen dürfen, Schaden entstehen, so ist der Klient alleinig für den entstandenen Schaden verantwortlich. Zudem erlaubt der Klient, dass wir ihn mit der Mobilfunknummer, die uns bei Vertragsabschluss angegeben oder nachträglich eingereicht wurde oder über andere Nummern, mit denen er im Verlauf der Zeit uns kontaktiert hat o. ä., ebenfalls kontaktieren dürfen. In diesem Fällen erfolgt keine gesonderte Identitätskontrolle, wenn der Klient zusichert, dass keine andere, unberechtigte Person Zugriff auf die entsprechenden Nummern hat. Sollte dies dennoch der Fall sein, so entbindet der Klient uns auch für diese Personen uneingeschränkt von der Schweigepflicht.

Ebenso erteilt der Klient der vMPU-Zentrale e. K. etwaige Genehmigungen, Einverständniserklärungen etc., die nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig sind oder im Verlauf der Zeit werden. Dies gilt insb. auch dann, wenn infolge von Tätigkeiten der vMPU-Zentrale e. K. weitere Rechte etc. i. S. der DSGVO durch den Klienten einzuräumen sind Datenübermittlung an CRIFBÜRGEL gem. EU-DSGVO: Der Kunde übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten zur Beantragung, Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten oder betrügerischem Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kunden oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch u. a. mit der CRIF Bürgel GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die CRIF Bürgel GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zweck der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern für diese ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel GmbH können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter www.crifbuergel.de/de/datenschutz eingesehen werden. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

10. Diese Beratungsvereinbarung ist nur gemäß etwaiger gesetzlicher Regelungen kündbar. Eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit wird nicht vereinbart. Der Klient bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er dieser Bedingung besonders zustimmt. Der Klient bestätigt ausdrücklich, dass er sich im Streitfall nicht auf Tatsachen beruft, die die Enthebelung dieses Vereinbarungspunktes als Ziel haben. In Einzelfällen kann die vMPU-Zentrale e. K. jedoch der Aufhebung der Beratungsvereinbarung auch aus anderen Gründen als aus gesetzlichen zustimmen. Für die Aufhebung ist eine Aufhebungspauschale von 15 % bis 25 % der gesamten Bruttosumme der Beratungsvereinbarung zu entrichten oder aber eine geringere Summe, sofern der Klient die Minderleistung nachweist. In Abhängigkeit dessen wie lange die Vereinbarung zurückliegt, wird die Erstattungssumme wie folgt vereinbart, sofern keine darüber hinausgehende Leistung erbracht wurde. So ist 15 % des Gesamtbetrages als Aufhebungsgebühr zu leisten, wenn die Vereinbarung max. 3 Monate zurück liegt, 20 % wenn die Vereinbarung max. 6 Monate zurück liegt. Sollte die Vereinbarung länger als 6 Monate zurückliegen, sind 25 % zu erstatten. In allen

Fällen liegt es dem Klienten frei, geeignete Nachweise darüber zu erbringen, dass der im Einzelfall angemessene Betrag niedriger ist als der hier pauschalisierte Betrag. Im Rahmen einer sekundären Darlegungslast werden interne Notizen, Protokolle als ausreichend angesehen und so zwischen beiden Parteien vereinbart.

Ferner sind sich beide Parteien darüber einig, dass dieser Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Dauer wird i. d. R. ein Jahr nicht überschreiten und läuft vor dem Ablauf von zwei Jahren automatisch aus. Es wird als sicher vorausgesetzt, dass die angestrebte Vorbereitung, der Abschluss der

Vorbereitung und alle anderen vor- und nachgelagerten Themen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nicht länger als zwei Jahre andauern werden. Hierbei ist ausdrücklich berücksichtigt, dass die den Klienten bindende Laufzeit dieses Dauerschuldverhältnisses im Sinne des § 309 Nr. 9 lit. a BGB bereits mit dem Abschluss des Vertrages beginnt und nicht erst mit einem späteren Beginn der Leistungserbringung. Diese (ausgenommen etwaiger gesetzlicher Regelungen) Unkündbarkeit, die auf maximal 2 Jahre bestimmte Vertragslaufzeit, wird wie folgt begründet und der Klient gibt sich mit dieser Begründung und der restlichen Konsequenzen ausdrücklich einverstanden und akzeptiert die Angemessenheit dieser besonderen Vereinbarung: Die Vorbereitung kann nur bei kontinuierlicher, längerfristiger Teilnahme zu sinnvollen Ergebnissen, hier dem Bestehen der Abschlussprüfung und der Begutachtung der Fahreignung (MPU) und damit der Wieder- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, führen. Dies ist zum einen für den Klienten besonders wichtig, aber auch für die vMPU-Zentrale e. K. im Kontext der Wahrung des eigenen Rufes. Ferner sind wirtschaftliche Gründe von Bedeutung, da entsprechende Einstellung und Beauftragung von Beratern zur Durchführung der Leistung notwendig sind sowie entsprechende

Anmietungen, die Sicherstellung von Fortbildungen etc. Daher ist die vMPU-Zentrale e. K. auf eine gesicherte Kalkulationsgrundlage angewiesen. Damit diese Gründe nicht dem natürlichen Interesse des Klienten entgegenstehen und unangemessen sind, wurde dem Klienten ein kostenloses Erstgespräch angeboten, in welchem alle relevanten Punkte, Inhalte, Vorgehensweise ausdrücklich und unentgeltlich angeboten wurden. Erst in dessen Folge wurde die Vereinbarung geschlossen, sodass der Klient sich ein ehrliches, belastbares Bild machen konnte und sich auf dessen Grundlage auf eine längerfristige, aber auf maximal zwei Jahren bestimmte, Zeit eingelassen hat.

11. Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich mit der Abtretung der Forderung i. S. d. § 398 Bürgerliches Gesetzesbuch einverstanden. Damit kann die vMPU-Zentrale e. K. den Gesamtbetrag oder Teile der Forderung an Dritte abtreten oder diese mit der Eintreibung beauftragen. Über die Abtretung muss die vMPU-Zentrale e. K. nicht mehr gesondert informieren. Sollten sich hierdurch die Kontodaten o. ä. ändern, so werden die veränderten Kontodaten dem Klienten mitgeteilt. Der Klient kann nach der Mitteilung über die Umsetzung einer Abtretung nur noch gegenüber dem neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung Tilgungen vornehmen. Ferner erklärt sich der Klient bereit, in einem solchen Fall dem neuen Gläubiger ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit die fälligen Ratenzahlungen durch den neuen Gläubiger eingezogen werden können.

12. Der Klient erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die vMPU-Zentrale e. K. Auskünfte der Finanz- und Wirtschaftslage des Klienten, zu dessen Ratenverhalten bei anderen Gläubigern etc. bei entsprechenden Institutionen einholen darf und für diese zu Zwecken der Bonitätseinschätzung verwenden darf. Ferner dürfen diese Daten auch an potenzielle neue Gläubiger nach Nr. 11 weitergegeben werden und auch ihnen das Recht eingeräumt werden weitere Erkundungen über den Klienten zu machen.

13. Sollte diese Beratungsvereinbarung außerhalb der Geschäftsräume der vMPU-Zentrale e. K. zustande gekommen sein, dann besteht das Recht des Widerrufes nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Belehrung über diesen Widerruf, respektive mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

14. Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

15. Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB: Sollte ein Widerrufsrecht nach Nr. 14 dieser Vereinbarung bestehen, dann stimmen Sie mit Ihrer Unterzeichnung dieser Beratungsvereinbarung ausdrücklich dem vorzeitigen Erlöschen Ihres Widerrufsrechts zu und beauftragen uns ausdrücklich mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist. Die Vereinbarung ist dann gemäß Nummer 10 dieser Vereinbarung nicht mehr kündbar und sämtliche vereinbarte Kosten sind zu entrichten.

16. Dem Klienten ist ausdrücklich bewusst, dass die angesetzte Dauer und/oder die kontrollierte Substanz sich nachträglich als unzureichend für eine positive Prognose im Rahmen der Begutachtung seiner Fahreignung erweisen kann. Sämtliche die mit der Abstinenz in Zusammenhang stehenden Entscheidungen werden ausschließlich durch den Klienten getroffen. Somit gelten etwaige unterstützte Maßnahmen durch die vMPU-Zentrale e. K. nicht als verbindliche Empfehlung, sodass etwaige hiermit zusammenhängenden Konsequenzen nicht der vMPU-Zentrale e. K. zu laste getragen werden kann. Der Klient befreit die vMPU-Zentrale e. K. durch seine Unterschrift ausdrücklich und vollständig von etwaigen in diesem Zusammenhang stehenden möglichen Schadensersatzforderungen o. ä.

17. Sollte im Rahmen der Vorbereitung die Notwendigkeit der Erweiterung der Fragestellung nach Nr. 1 dieser Vereinbarung festgestellt werden, dann wird die Vereinbarung entsprechend erweitert. Dies gilt auch für die Erweiterung einer Abstinenz sowohl hinsichtlich der zu kontrollierenden Substanz, als auch hinsichtlich der Abstinenzdauer. Ebenso ist eine kostenpflichtige Erweiterung der Vereinbarung um die Kosten notwendig, die infolge eines positiven Befundes entstehen oder wegen anderer Anlässe, die zur Wiederholung der Urin- oder Haarabgabe führen wie z. B. zu niedrige Kreatininwerte, gebleichte oder zu kurze Haare etc. Sollte im Kontext der Einzelschulung infolge des Verzugs des Klienten die vMPU-Zentrale e. K. einen Inkassodienst oder andere Dritte mit der Eintreibung der Offenstände beauftragen, so wird dem Klienten eine Verzugsgebühr von 10 % der zum Zeitpunkt noch fälligen Beträge gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle der Gruppenschulung gilt eine Pauschale von 79 €. Sollte der Klient die Gebühren mit einer Kreditkarte zahlen, so wird auf diesen Betrag eine Gebühr von 2,75 % erhoben und gesondert in Rechnung gestellt.

18. Durch seine Unterschrift bestätigt der Klient ausdrücklich, dass keine anhängigen Verfahren existieren, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten. Verzögerungen der Vorbereitung oder die durch ein entsprechendes anhängiges Verfahren entstehenden anderen Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Klienten. Dies gilt insb. auch dann, wenn nach der Beratungsvereinbarung durch das Verhalten des Klienten neue Verfahren gegen ihn eingeleitet werden und infolge dessen etwaige Verzögerungen oder Kosten entstehen. Ebenso ist zu beachten, dass infolge neuer Verfahren oder Urteile auch die Anzahl der behördlichen Fragestellung zunehmen kann und damit die Gebühren nach Nr. 1 dieser Vereinbarung steigen können.

19. Neben diesem Vertrag sind ebenso die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://mpu-zentrale.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/), die Hinweise zum Datenschutz (https://mpu-zentrale.com/datenschutz/) als auch die Hinweise zur Widerrufsbelehrung (https://mpu-zentrale.com/widerruf/) im Falle von Fernabsatzverträgen Bestandteil der Vertragsvereinbarung. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Klient ebenso diese Bedingungen ausdrücklich. Die o. g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für andere Produkte) gelten auch dann für dieses Produkt, wenn die aktuellen Bestimmungen unvollständig oder uneindeutig sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jedoch für die Dienstleistung/Produkt der Einzelschulung zweitranging.

20. Zusatzvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Andere Rücksprachen, die nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wurden, sind nicht wirksam. Es wurden keine weiteren Vereinbarungen, Nebenabreden getroffen.

21. Salvatorische Klausel: Sollte einer dieser Vereinbarungspunkte nicht rechtmäßig oder undurchführbar sein, so verlieren die anderen Punkte nicht ihre Wirksamkeit. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen und ideologischen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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